Verehrte Kolleginnen,
verehrte Kollegen,
INITIATIVE zum ERHALT unter :
Das Seehaus am Starnberger See

Durch Nacherbe von Frau Else Gaennsler wurde die Rechtsanwaltskammer München im Jahre 1981 Eigentümerin des „Seehauses“ in Seeshaupt. Die Erbschaft erfolgte nach dem Willen der Erblasserin im Gedenken an ihren verstorben Ehemann Justizrat Dr. Max Gaenssler und Prof. Max v. Pettenkofer. Mit der Erbeinsetzung der Rechtsanwaltskammer wollte die Erblasserin das Gedenken an ihren Ehemann und Max v. Pettenkofer aufrechterhalten, den Grundbesitz der „Spekulation“ entziehen und einem „edlen Zweck“ zuführen.
Bisher wurde das „Seehaus“ durch die RAK München, bzw. den zum Betrieb gegründeten Verein im Sinne der Erblasserin genutzt. Durch Events, Familienfeierlichkeiten, Badevergnügen, Erholungsaufenthalte, Vorträge mit Herz und Verstand wurde dem Willen der Erblasserin Rechnung getragen.
Zwischenzeitlich gehört es zur Tradition der Anwaltschaft, das Privileg zu genießen – dieses einzigartige Anwesen nutzen zu können. Jeder der in diesem Haus war, wird nur gute und schöne Erinnerungen hieran haben.
Wie sich jedoch nun zeigt, ist dieses Privileg dem Mut und Weitblick früherer Kammervorstände zu verdanken. Denn der aktuelle Vorstand der Rechtsanwaltskammer München hat beschlossen, das „Seehaus“ in Seeshaupt nicht mehr in der bisherigen Weise zu betreiben. Der Betrieb, d.h. die Vermietung an Anwälte für Veranstaltungen aller Art, wurde eingestellt.
Der aktuelle Vorstand der RAK ist der Auffassung, dass der Betrieb des Seehauses in der bisherigen Form nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Kammer gehöre. Wegen des jährlichen Zuschussbedarfs von ursprünglich 20.000 bis heute ca. 40.000 € sehe man sich einem Problem ausgesetzt, das mit „Compliance“ umschrieben wird.
Dieser Beschluss wurde nach mehrjähriger geheimer Beratung im Vorstand gefasst. Dass die Kammermitglieder von diesem Beschluss überhaupt erfuhren, ist dem Engagement einzelner Kammermitglieder zu verdanken, und wird seitens der Kammer als „Vertrauensbruch“ betrachtet.
Nachdem der entsprechende Beschluss auch außerhalb des Vorstandes bekannt geworden war, kam es auf der Kammerversammlung vom 3.5.19 zu einem Antrag, zum einen die Kammermitglieder zu informieren, sowie die Entscheidung über die Zukunft des Seehauses der Kammerversammlung zu übertragen und nicht den Vorstand alleine entscheiden zu lassen. Der Antrag wurde auf der sehr mäßig besuchten Kammerversammlung abgelehnt, wobei den Mitgliedern des Vorstandes, wegen der geringen Zahl von Anwesenden, erneut entscheidendes Stimmengewicht zu Gute kam.
Der wichtigste Antrag ( Entscheidung durch Kammerversammlung), wurde nach dem festgestellten Abstimmungsergebnis bei Stimmengleichheit abgelehnt. Wegen der Abstimmungen ist durch sieben Kollegen/innen eine Anfechtungsklage zum Bayerischen Anwaltsgerichtshof erhoben worden. Eine Entscheidung steht noch aus.
Zwischenzeitlich ist auf der Internetseite der RAK eine Stellungnahme der Kammer abrufbar.
Von der RAK wird betont, dass noch keine endgültige Entscheidung über die Verwendung des Seehauses getroffen worden sei. Der Vorstand favorisiert jedoch offenbar eine Lösung, wonach das Seehaus zu Wohnungen umgebaut wird (baurechtlich sind nach derzeitigem Stand nur zwei Wohneinheiten möglich). Die Mieterlöse aus diesen Wohnungen sollen langfristig die erforderlichen Umbau- und Renovierungskosten decken. Eine Vermietung an „bedürftige“ Kollegen ist danach nicht beabsichtigt.
Die eingeholten „Kurz“-Gutachten, welche Kammermitglieder nunmehr nach Voranmeldung auch in der Kammergeschäftsstelle einsehen können, beschäftigen sich nicht mit einer „Lösung“ des Problems, sondern setzen voraus, dass die bisherige Nutzung unzulässig wäre. Welche Verpflichtung sich aus der Entscheidung des Kammervorstandes beim Tod der Erblasserin im Jahre 1964 ergibt, das Nacherbe anzunehmen, wird völlig ausgeklammert. Ob die übernommene Verpflichtung wegen Zeitablaufs nicht mehr juristisch durchsetzbar ist, bleibt noch zu prüfen, mag aber im Gutachten zutreffend eingeordnet werden. Ob eine moralische Verpflichtung fortbesteht, wird jedoch nicht bedacht. Die Fragen, ob durch die Erbschaft auch bei Mitgliedern als Drittbegünstigte ein Anspruch entstanden ist, oder ob der Rechtsanwaltskammer die „Autonomie“ zukommt, selbst Aufgaben durch Beschluss der Kammerversammlung zu übernehmen, werden nicht beantwortet.
Welche Schwierigkeiten der Kammervorstand in einem Weiterbetrieb in der bisherigen Form sieht, wurde nicht öffentlich in der Kammer diskutiert. Nach Lösungsmöglichkeiten wurde bestenfalls innerhalb des Vorstandes gesucht. Trotz eines jährlichen Budgets von fast 5 Mio. EURO und einem Immobilienbestand im Wert von mindestens 45 Mio. €, wird der vergleichsweise geringe Zuschussbedarf für das Seehaus als nicht „tragbar“ angesehen. Maßnahmen mit dem Ziel, den Zuschussbedarf zu senken, hätten nicht gefruchtet. Jedoch war außer den Vorstandsmitgliedern, kein Kammermitglied über die Notwendigkeit zur Verbesserung der Einnahmeseite informiert.
Bei derzeit ca. 22.000 Mitgliedern der RAK München ist die Unterdeckung des Betriebsergebnisses nach unserer Auffassung lösbar. Mit etwas mehr Kreativität sollte sich das Problem – wenn es denn überhaupt besteht – lösen lassen.
Ein Konzept wie dies zu bewerkstelligen ist, hängt davon ab, wie viele Mitglieder der Kammer, sich für den Erhalt des Seehauses in seiner bisherigen Form einsetzen.
Es liegt an uns, der Anwaltschaft, im Sinne der Erblasserin darüber zu entscheiden, was mit dem Seehaus geschehen soll:
Entsprechend bitten wir Sie, sich mittels dieses Links als Unterstützer einer Weiternutzung zu registrieren.
Hierdurch soll ermittelt werden, wie viele Rechtsanwälte an einem Fortbestand des Seehauses interessiert sind. Dadurch kann der RAK demonstriert werden, wie viele „Freunde“ das Seehaus hat.
In einem weiteren Schritt werden wir Sie zur Information über die Entwicklungen bezüglich des Seehauses kontaktieren. Es ist daran gedacht, einen „Träger“ ( Verein, Stiftung o.ä.) zu installieren, der sich aus Spenden finanziert. Je nach Zuspruch für unser Anliegen, werden konkrete Schritte eingeleitet, – sofern der Vorstand der RAK seine Haltung nicht ändert.
Mit der Registrierung gehen Sie keine weitere Verpflichtung ein. Sie müssen ausschließlich der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zum Zwecke der Information und Kontaktaufnahme zustimmen. Zudem sieht das Formular die Frage vor, ob Sie der Weitergabe Ihres Namens an die RAK München und gegebenenfalls einer Veröffentlichung auf dieser Internetseite zustimmen.
Sobald Ihre Daten nicht mehr für den beabsichtigten Zweck benötigt werden, erfolgt deren Löschung.
Sprecher dieser Initiative:
RA Karl Brunnhuber, Sauerlacher Straße 48, 82515 Wolfratshausen
( kanzlei@brunnhuber-recht.de)
RA Andreas Schwarzer, Nymphenburger Str. 20, 80335 München
( ra@ra-schwarzer.de)
weiterführende Links:
www.rettet-das-seehaus.de